Hallo André,
> wollte nur sagen, dass ich an einer
> Mitgliedschaft nicht interessiert bin.
Niemand wird gezwungen. ;-) Und als Nicht-Mitglied steht Dir Langzeittest.de ebenso 100%tig zur Verfügung, es gibt keine Einschränkungen.
> Wenn es mich träfe, stünde ich trotz
> Mitgliedschaft u.U. alleine dar.
Damit keine Missverständnisse aufkommen: Der Schutz durch unseren Fonds ist NICHT an die Mitgliedschaft gebunden! Jeder Schreiber in unserem Forum profitiert davon.
> Bei den Bedingungen meiner RSV (nicht nur ADAC) muss ich noch
> ienmal ins kleingedruckte sehen - m.E. ist die Unterstützung
> bei Abmahnung nicht automatisch ausgeschlossen.
Sie ist nicht explizit ausgeschlossen, weil sie ist einfach nicht EINgeschlossen ist!
Wenn Du Dir die verschiedenen Rechtschutzversicherungen ansiehst, wirst Du sehen, dass damit immer bestimmte Lebenslagen abgedeckt werden. Schau Dir als Beispiel mal diese Aufzählung an (ohne Werbung für diese Gesellschaft zu machen; mir gefiel einfach die Art der Aufbereitung):
[
www.roland-rechtsschutz.de]
Wo würdest Du den Fall der Abmahnung aufgrund einer Meinungsäußerung unterbringen wollen? Keine Chance. Die Versicherung wird eine Kostenübernahme ablehnen, da diese Lebenslage nicht versichert ist.
Nun nenne doch mal die Versicherung. Das Kleingedruckte finde ich auf deren Homepage bestimmt auch.
Viele Grüße
Oliver