Hallo Oliver,
also bei der Roland würde ich es (genau wie bei meiner Versicherung - die mit den 3 großen Buchstaben) bei Straf-Rechtsschutz/Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz einordnen.
Der Straf-Rechtsschutz sichert die Verteidigung im Strafverfahren, jedoch nicht bei Vorwurf einer Straftat, die nur vorsätzlich begangen werden kann oder rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatz.
Wie bereits gesagt, die Abmahnungssumme wird nicht bezahlt, man unterstützt mich aber in dem Verfahren zur Abwehr.
Sicher äußere ich meine Meinung mit Vorsatz (und ich überlege genau), aber ich habe nicht die Absicht/den Vorsatz jemanden zu verunglimpfen oder zu schädigen. Und ich habe ein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung...
In diesem Umfeld muss die Versicherung entscheiden (und man kann/sollte vorher bereits einen Anwalt zu Rate ziehen); und ich bin überzeugt, wenn man die Versicherung nicht ständig benutzt um jedes Parkknöllchen abzuwehren, findet man ein offenes Ohr.
Aber ich glaube einfach, solange ich fair und konstruktiv meine Meinung äußere und genau überlege, wann und wie ich jemanden beim Namen nenne, kann mir eigentlich nichts passieren.
Schöne Grüße aus Berlin
André