Zitat
Torsten Menz
verkauft aber auch nur im Auftrag eines anderen Händlers, der die Gewährleistung ausschließen möchte.
Hallo Torsten,
rechtlich ist ein Ausschluß der Gewährleistung nur möglich, wenn der Händler an einen Selbständigen/Gewerbetreibenden/Freiberufler/Firma etc. verkauft. So wie von Dir beschrieben ist der Gewährleistungsausschluss nicht möglich und vor allem nicht wirksam. Ich würde dem Händler dies klar machen - wenn er dann behauptet, dass sein Auftraggeber ein privater sei, würde ich die Finger davon lassen, wäre mir zu suspekt das Ganze. Wobei ich aber auch nicht weiß, ob ein Gewährleistungsausschluß bei Verkauf im Auftrag überhaupt möglich ist, wenn ein Händler seine Finger im Spiel hat.
Auf jeden Fall sollte sich - wie Du ja schon selbst geschrieben hast - ein Verkauf ohne Gewährleistung deutlich im Preis niederschlagen, der hier m.M.n. noch zu hoch ist. Musste bei meinem auch die Gewährleistung des Gebrauchtwagenhändlers in Anspruch nehmen, hat mir rund 600,- € gespart, auch wenn das Geld erst nach Drohung mit dem Rechtsanwalt floss.
Edit: Der hat auf seiner Homepage nicht einmal ein vernünftiges Impressum. Mach die Augen gut auf
Edit 2: Den Gewährleistungsausschluss hat er bei allen seinen Autos stehen, ist wohl seine Masche. Ich würde eindeutig nicht dort kaufen!
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 22.03.12 07:36.