Nachtrag:
Hallo Tomes,
grade fällts mir auf:
"ohne jegliche Auswirkungen auf Bremsen" stimmt so leider nicht. Wenn die ABS-Warnlampe an ist, kann man natürlich noch bremsen, aber die Regelfunktion des ABS ist abgeschaltet. D.h. die Räder können dann bei einer Bremsung blockieren, da die Bremsdruckregelung abgeschaltet ist, die den Druck im Bremszylinder - falls das Rad blockiert - so weit wegnimmt ("moduliert"), dass es sich - zumindest kurz - wieder weiterdreht, um weiterhin Seitenführung zu bieten und das Fahrzeug lenkbar zu halten.
In der Fallback-Betriebsart mit leuchtender ABS-Warnlampe hat man diese "spurhaltende schnelle automatische Stotterbremse" nicht mehr. Kannst Du auch daran erkennen, dass das Pulsieren im Bremspedal nicht mehr stattfindet, wenn Du mal über die Blockiergrenze hinweg gehst . Das System verhält sich dann "nur noch" wie eine alte Zweikreis-Bremsanlage . D.h. man kann Blockierbremsungen machen, dabei die Reifen an einer Stelle platt ("Bremsplatten") bremsen und so richtig fette schwarze Gummi-Striche auf die Straße legen, was das ABS ja i.W.verhindert. Wenn die Räder blockieren, dann geht es aber nur noch geradeaus. Lenken , d.h. Ausweichen ist dann nicht mehr möglich.
Sofern die Radsensoren nicht mehr melden, wird natürlich auch ESP deaktiviert - sofern man das hat. Logisch: Ohne Regelung kann ein automatischer Bremseneingriff ("Schleuderverhinderung" in Grenzsituationen) nicht mehr stattfinden, da das System den Eingriff nicht "dosieren" könnte.
VG
Alex