Hallo Alfredo, Hallo Wolfgang
Ich hatte ja gestern schon diese Textpassage
"wir möchten nochmals auf den bereits geführten Schriftverkehr und Ihr Anliegen zurückkommen. Dieses haben Sie nach unseren Informationen in der Zwischenzeit ebenfalls an anderen Stellen vorgetragen. Dies ist natürlich Ihr gutes Recht, jedoch behält sich Autohaus xyz weitere Schritte vor, sollte der Sachverhalt in dieser Form publiziert werden." eingefügt.
Es wird nicht "rechtliche Schritte" geschrieben, sondern weitere "Schritte". Wie solche weiteren Schritte aussehen, sollte ich heute zu spüren bekommen. Auf jeden Fall weiß ich nun, welche Mittel gegen den Kunden eingesetzt werden. der Termin beim Anwalt ist fix. Und ich weiß auch, nie wieder Citroen.
Wolfgang, Du hast gleich noch eine Mail von mir.
Gruß
Kate