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Re: EU-Reimporteur (2174 Klicks)

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CitPit (Gast)  
02.03.05
Hallo ka_te,

so nun habe ich mir die Bedingungen durchgelesen.

zu Punkt 1 "jeweiliger Stand der Technik";

dieser Stand der Technik läßt sich ja, bei einem vorhandenen Mangel am eigenen Fahrzeug, an 2-3 vergleichbaren Fahrzeugen nachvollziehen.

zu Punkt 5;

ich kann in meinen Bedingungen weder einen Ausschluß von Poltern und Klappern noch den Begriff "defekt" im Zusammenhang mit Polstern, Seitenverkleidungen nachlesen.
Es steht klar "Schäden" an Polstern, ...; und daß ein Hersteller nicht für Trampolinübungen des Nachwuchses gerade stehen wird ist ja wohl klar. Dagegen wird ein Hersteller niemals Behaupten, daß eine Rückenlehne, die knarrt wie ein altes Scheunentor, Stand der Technik bei seinen Produkten sei.
Auch von "abfallenden Seitenleisten" steht nichts in meinen Bedingungen sondern von dem "Verlust" von Seitenleisten; und auch hier ist ja wohl klar, daß ein Hersteller nicht für die Folgen von Souvenirjägern und Waschanlagenbestreibern aufkommt.

Das Wort "Wassereinbruch" kann ich in meinen Bedingungen überhaupt nicht finden; somit auch nicht als Garantieausschluß.

Hier Citroen zu unterstellen, daß alles im Zusammenhang mit den verwendeten Begriffen automatisch als Garantiefall ausgeschlossen ist, wäre schon eine sehr eigenwillige und rechtlich nie haltbare Auslegung der Bedingungen.

Und hier kann ich ganz klar den Gegenbeweis erbringen. Bei mir ist einen schönen Tages der Wagen nach dem Starten nur auf fünf Zylindern gelaufen und hat Fehlermeldungen (Anomalie Abgasreinigung, usw.) gebracht. Diagnose: Ausfall einer Zündspule.
Laut Garantiebedingungen hätte nun Citroen lediglich die defekte Zündspule ersetzen müssen. Ersetzt wurden aber alle sechs Zündspulen und um ganz sicher zu gehen auch noch alle sechs Zündkerzen. Und die Zündkerzen hätte Citroen gemäß Punkt 5.2 der Garantiebedingungen nicht ersetzen müssen.

Also nicht immer alles so negativ auslegen, sondern höflich aber klar und deutlich mit den Partnern reden. Und wenn ich von einem Händler nur immer dummes Zeug und unkooperatives Verhalten geboten bekomme nützt mir auch keine Gewährleistung etwas, bei der ab dem siebten Monat sowieso die Beweislastumkehr greift und es für mich nahezu unmöglich wird vom Händler eine kostenlose Mängelbeseitigung zu erwirken, da ich ohne Gutachten nie den Beweis erbringen kann, daß der Mangel schon bei Übergabe der Fahrzeugs vorhanden war.

Viele Grüsse und einen schönen Tag
CitPit
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