Hallo, berni,
mir ist nicht ganz klar, woher Du Dein Wissen beziehst, aber Dein Posting muss ich kommentieren ohne allerdings in die Tiefe zu gehen:
>Die Händler werden mit äußerst geringen Festbeträgen >abgespeißt.
Stimmt nicht. Das geht exakt nach Arbeitswerte-Katalog. Die bekommen die gleichen Stundenverrechnungssätze wie sie auch ihren Kunden berechnen.
>Teilweise müssen sie kleinere Dinge einfach so erledigen.
Stimmt nicht. Ein Händler bekommt alle Arbeiten, die zur Beseitigung eines Garantieschadens notwendig sind, erstattet.
>Manche Händler rechnen daher mit dem Hersteller Dinge ab, die >gar nicht oder anders repariert werden.
Mag in Deinem Umfeld so sein, kann ich aus meiner Praxis aber nicht bestätigen. Bei der nächsten Garantiekontrolle kippt das wahrscheinlich auf und wird rückbelastet. Abgesehen davon setzt sich der Händler damit der Gefahr aus, daß er bezüglich seiner Garantieanträge "mit besonderer Aufmerksamkeit" bedacht wird. Der Schuss geht dann nach hinten los.
>Bsp.: Kunde reklamiert Heckleuchte wegen geht nicht - >Mechaniker findet nach einer halben Stunde den Fehler in einer >defekten Steckverbindung, rechnet der Händler einfach eine >neue Rückleuchte ab und legt sie auf Lager.
Stimmt nicht. Ausgewechselte, angeblich defekte Garantieteile müssen separat für eine evtl. Kontrolle gelagert bzw. auf Anforderung des Herstellers eingesandt werden und dürfen nur nach Freigabe durch den Hersteller vernichtet werden.
Sorry, aber Dein Posting ist eine Räuberpistole.
Gruss
matrimonio