Indiana (Gast)  
20.02.04
Hi Matthias,
vom Prinzip her richtig....jedoch muß man Garantie ( vom Hersteller) und Gewährleistung trennen. Wenn Du z.B. Original Ersatzteile kaufst, bekommst du doch auch 1 Jahr Gewährleistung.
Das kann z.B. bei Garantiefällen zum Problem werden, wenn der Garantiegeber im Ausland sitzt( hier evtl. Peugeot France ). Dann gilt nämlich kein deutsches Recht, sondern das französische.
Es soll mich jemand berichtigen, wenn das falsch ist.
Ciao
Indiana

....der heute seinen silbernen, sitzgeheizten, mit Parkkontrolle, 17" Felgen und dunklen Scheiben ausgestatteten 135SW HDI in Empfang nimmt :-)U
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Joachim18.02.04

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307er18.02.04

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Indiana18.02.04

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Joachim18.02.04

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Matthias Wohlgemuth19.02.04

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Indiana20.02.04

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307-Rainer18.03.04