So einfach ist das leider nicht.
Lt. Peugeot Deutschland ist es sowieso damals völlig unsinnig gewesen eine solche 5 Jahres Garantie zu erwerben. Der Wagen wurde 02 in Deutschland gekauft, war auch in Deutschland zugelassen, wurde aber in Spanien gefahren. Seinerzeit gabe es noch kann Garantieabkommen mit anderen Ländern. Die verlängerte Garantie war also völlig unsinnig.
Da der Peugeot-Händler versäumt hat die Garantie in der Datenbank bei Peugeot zu hinterlegen, sieht sich Peugeot Deutschland nicht an die Vereinbarung gebunden obwohl dies in der "verbindlichen Peugeot-Bestellung" so aufgeführt wurde.
Der ehemalige Eigentümer ist verstorben und die Hinterbliebenen habe die Originalrechnung noch nicht finden können.
Der Peugeot-Händler ist nicht zu erreichen. Es ist eine junge Dame am Telefon die wenig kompetent erscheint und keine Aussage zu irgendwas macht. Rückrufe sind scheinbar nicht möglich. Die Hinterbliebenen haben den Weg nicht gescheut und sind in die besagte Peugeot-Vertretung gefahren und wurden damit abgespeist das der Verkäufer der den Vertrag geschlossen hat nicht mehr dort beschäftigt sei und wenn sie keine Rechnung vorweisen könnten dann gäbe es auch keine Garantie.
Auf der Bestellung wurde die Bezahlung des Wagen in bar bei Bereitstellung vereinbart. Gibt es bei Peugeot keine Buchhaltung frage ich mich. Ich habe mal gelernt das es für solche Dinge Aufbewahrungsfristen gibt. Wenn es eine also Barzahlung gab, gab es auch einen Eingang in die Kasse, bzw. einen Buchungsbeleg, oder wo ist das Geld u.a. die 599,00 Euro für die Garantie geblieben?????
Was meint Ihr was kann man da noch machen?????
Ich habe den Wagen mit der Restgarantie wie gesagt von Privat gekauft und stehe nun da mit meiner defekten Klimaanlage, wobei der Fehler immer noch nicht gefunden wurde.