Bei dieser Sachlage würde ich versuchen, eine kostenlose Rechtsberatung eines Automobielclubs in Anspruch zu nehmen.
Falls Du ADAC Mitglied bist, wende Dich an diesen in Form einer Email Anfrage. Als ADAC Mitglied steht Dir außerdem eine kostenlose Erstberatung eines Rechtsanwalts zu. Welchen Anwalt Du nehmen kannst, erfährst Du beim ADAC. Aber wie gesagt gilt dies nur für ADAC Mitglieder.
Falls die Anschlussgarantie bis zum 5. Jahr wirklich bezahlt wurde und dies belegbar ist, und das verkaufende Autohaus einen Fehler gemacht hat, dann dürfte dieses Autohaus für diesen Fehler haftbar zu machen sein.
Zu beachten ist jedoch, dass die Anschlußgarantie in einem Betrag bezahlt wurde, denn nur die ist auf den Zweitbesitzer übertragbar.
Wurde die Garantie mit monatlichen "Raten" gekaft, so ist diese nicht übertragbar.
Fazit:
Es bestehen durchaus realistische Aussichten, dass das Auto auf Garantie zu raparieren ist.
Das der Verkäufer nicht mehr im Autohaus tätig ist, ist völlig unerheblich.
Laß Dich nicht abspeisen und mache deutlich, dass Du einen Rechtsanwalt einschalten wirst.
Sag mal bescheid, wie es ausgegangen ist.