Hallo Oliver,
wenn sich das durchsetzt, können alle Internetforen zu machen. Im entsprechenden Namensregister schlummern tausende von Namen, die bisher niemand zu Gesicht bekommen hat. Wenn ich allein schon an die bisher nicht verwendeten Autonamen denke ...
Es wird endlich Zeit, das der Gesetzgeber
a) genaue Verfahrensweisen für Abmahnungen festlegt, um Mißbrauch zum alleinigen Zwecke des Gelderwerbs zu unterbinden.
b) solchen Rechtsverdrehern nachhaltig das Handwerk legt, so kommt die ganze Branche, die sowieso keinen guten Ruf hat, erst recht in Mißkredit
c) das Markenrecht endlich strafft. Es kann nicht sein, daß man sich einen Namen "reserviert", 5 Jahre abwartet, und dann jeden Suchmaschinentreffer kostenpflichtig abmahnen kann, weil er gegen das Namensrecht verstoßen hat.
Meines Erachtens sollten Abmahnungen grundsätzlich mit einem Zeitraum von mind. 10 Arbeitstagen befristet werden müssen, um dem Beschuldigten die Chance zu geben, sich einerseits rechtlichen Beistand zu holen und andererseits überhaupt sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Die in diesem Fall gesetzte Frist bis Montag Mittag 14:00 Uhr (ab Freitag, Zeit der Zustellung) ist allein schon verwerflich und zeigt m. E. an, daß er hierbei in erster Linie um Geldschneiderei geht.
Wenn es so dringend ist, dann sollte dies grundsätzlich von einem Richter entschieden werden müssen (Gefahr im Verzug) und über eine Eilverfügung untermauert werden.
Schade, das die Methode, die mal von einem Herrn von Graffenr.... "erfunden" wurde, immer noch soviele Anhänger hat.
Ciao,
Manfred
MB B200 CDI 08/14