Hallo zusammen,
vor einiger Zeit sah ich zufällig einen Bericht im TV.
Da erheben dubiose Anwälte horrende Gebühren wg. einer Unterlassugsklage, gegen Betreiber von Onlineshops, die vergessen hatten, z.B. auf das geltende Rücktrittsrecht vom Kauf hinzuweisen.
Mal abgesehen davon, daß auf dieses Recht hingewiesen muß, ist hier im Geschäftsleben von Seiten des Gesetzgebers die "Androhung einer Unterlassungsklage" üblich.
Dieser Mahnhinweis ist kostenfrei und räumt "dem Beklagten" eine angemessene Zeit zur Änderung ein.
Diese o.g. Anwälte nennen nicht den Namen des Auftraggebers. Wenn dieser dann doch auf massives Nachfragen genannt wird, dann handelte es sich um relativ "von dem ganzen unberührte" Personen.
Ein Anwalt kann / darf nicht in eigener Sache tätig werden und dies mit eigener Kostennote in Rechnung stellen.
Es liegt also der Verdacht nahe, daß hier sog. "Strohmänner" vorgeschoben werden, die die Arbeit, bzw. die anschließende hoffnungslos überzogene Kostennote des Anwaltes rechtfertigen.
So kann ein Geldfluß in die Kanzleikasse initiiert werden, wenn mal nicht genügend Klientel vorhanden ist.
Süffisante Grüße
Helmut;-)
Vivaro Life. ............................................... einfach umwerfend