Oliver Riesen - Moderator schrieb:
> Oder ihn zumindestens als Künstlernamen in den Reisepaß
> eintragen lassen ;-)
so einfach geht das aber nicht!
Bsp: Haben ein Ehepaar im Bekanntenkreis, beide haben ihrem alten Namen behalten. Jetzt haben sie ein Kind. Eigentlich muss nun das Kind nach der Mutter benannt werden. Sie wollen aber alle drei mit dem Doppelnamen leben.
Den könnten sie sich nun als "Künstlernamen" in den Pass eintragen lassen.
Aber: Als (Mal-)Künstler müssen sie z.b. mind. zwei Austellungen gemacht haben. Somit sind sie nun fleissig am Malen, und schon bald gibt es wohl die erste Vernissage...
Gruss Olaf
1.6 TDI Comfortline BMT
CAYC, Touran-Fahrer ab 04/03, Gründungsmitglied und Vorstand des
TOURAN-Clubs; Mitglied im Langzeittest e.V.