Hallo, Leute!
Zuerst einmal ein Lob: Diese Seite habe ich mehr oder weniger durch Zufall entdeckt und ich finde sie jetzt schon (...obwohl "mein" Peugeot noch in Essen beim Händler auf mich wartet) super. Ich bin davon überzeugt, dass ich mich die nächsten Jahre hier öfters informieren werde und natürlich auch berichte!
Die Diskussion über Zusatzbeleuchtungen im Innenraum habe ich aufmerksam verfolgt. Mir stellt sich aber die Frage, wie der TÜV und unsere uniformierten Freunde dazu stehen.
Zumindest im D&W-Katalog wie auch im Autozubehör-Katalog von Conrad-Elektronik finden sich immer Hinweise wie "Nicht zugelassen im Geltungsbereich der STVO"! :´-( :´-(
Nein - ich sehe das eigentlich auch ganz locker :-D , aber trotzdem würde mich interessieren, wie das denn nun im Falle eines Falles rechtlich aussehen würde.
Relais:
Nun, das hängt wohl mit den genauen Daten und der Bauart des Relais zusammen. Die "normalen" Relais schalten beim Anlegen eines Stroms mit einer ausreichenden Stromstärke und fallen wieder ab, wenn die Stromstärke den Min.-Bereich unterschreitet. Die sog. "Bistabilen Relais" ziehen an, sobald ein KURZER und ausreichender Stromimpuls erfolgt und fallen erst wieder ab, wenn ein weiterer Stromimpuls erfolgt. Für den hier aufgezeigten Fall dürften diese Relais daher nicht geeignet sein.
Der Conrad-Katalog (alternativ Reichelt, preiswerter!!!) bietet hier eine Fülle von unterschiedlichen Typen an, teilweise auch rein elektronisch aufgebaut. Vielleicht wäre das für den angesprochenen Einsatzzweck am Besten, da die verhältnismässig hohen Stromstärken, die zum Anziehen des Elektomagneten im "konventionellen" Relais erforderlich sind, bei rein elektronischen Relais entfallen.
Grüße aus Hürth
PETER