Da steuere ich auch noch mal einige Links bei. Wichtig ist eben die Unterscheidung der einzelnen Begriffe (Nacherfüllung = Nachbesserung ODER Ersatzlieferung, Garantie UNGLEICH Gewährleistung ...) Der Kunde hat das Wahlrecht ohne wenn und aber.
[
www.internetratgeber-recht.de]
oder hier:
[
www.flick-sass.de]
Zitat: "Während der ersten 6 Monate nach Übergabe sollte man sich daher selbst bei Bestehen einer Garantie auch nicht an den Hersteller verweisen lassen, sondern in jedem Fall beim Verkäufer Ersatz, Reparatur oder Geld zurück verlangen. Der Händler ist Vertragspartner und darf schon nach den Bestimmungen über AGBen im BGB den Käufer nicht an Dritte verweisen. Nach Ablauf der 6 Monate kann eine Garantie dem Verbraucher unter Umständen bessere Rechte gewähren, "
Auch hier eine schöne Kommentierung:
[
www.osborneclarke.com]
ABER man ist immer viel zu gutmütig (mich einbezogen, auch wenn hier im Forum manchmal das Gegenteil vermutet werden könnte) :-|
UND irgendwann ist die Chance vertan und die Zeit abgelaufen, man hat gezeigt, dass man offensichtlich mit dem Mangel leben kann etc..