Jochem B. schrieb:
[...]
> bist du ja der Vertragspartner der Fa. Berger. Selbst wenn
> die Versicherung jetzt die Rechnung kürzt, was ich persönlich
> für unwahrscheinlich halte, wird Berger dann den Rest bei dir
> einklagen.
>
> So wirst du dann wahrscheinlich auf deiner Eigenleistung
> sitzen bleiben, von den dauerhaften Schäden an der
> Inneneinrichtung mal abgesehen. Zumal die Möbel ja auch für
> die Statik des Aufbaus von Bedeutung sind.
>
> Vielleicht kannst du dich mit dem Fall mal an den
> Innungsmeister wenden, die Wohnwagenwerkstätten sind doch als
> Meisterbetriebe in der Regel da Mitglied.
Als Handwerker ist mir der Rechnungsabzug leider kein Fremdwort (ein Traumtänzer, der meint, in seinem Betrieb gäbe es keine mangelhafte Leistung) aber selbst als Betroffener sage ich, dass vorläufiger Rechnungsabzug ein Mittel ist, das in Ordnung geht, aber in angemessenem Umfang. Es gilt festzustellen, welche Kosten und welchen Aufwand die Beseitigung eines Mangels in Anspruch nimmt. Ein Festhalten dieses Betrages bis zur endgültigen Klärung geht m.E. in Ordnung und sollte ja auch im Sinne der Versicherung sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Versicherungen gerne mit Mängeln belegte Leistungen voll bezahlen. Aber sicher wird sowas irgendein Paragraph in Deutschland schon regeln.
Da Dein Schaden ja nicht nur optisch war sollte es schnellstmöglich einen gemeinsamen Termin aller beteiligten Parteien geben. Im sachlichen Gespräch miteinander lässt sich vieles schnell und oft einfach regeln.
Ich drücke Euch die Daumen
Gruß
Burkhard
Unterwegs mit Touran 1,9 TDI und Eifelland 560 TK MJ 2007 oder Brenderup Cargoliner