Hi Sandra
wenn Du meinen Rat hören willst: Verkauft das Teil sofort, teilt den Erlös durch zwei und bucht den Rest unter "Lehrgeld" aus. Möchte nicht wissen, was bei Euch los ist, wenn einer der Parteien den Wagen aufs Dach legt! Dass das ja schnell passieren kann haben wir gerade eben ja noch bei Berni gelesen. Da offensichtlich schriftlich nichts geregelt ist und Ihr als Eigentümer durch Briefeintragung feststeht könnt Ihr den Wagen auch verkaufen. Von Euren Freunden zu verlangen, dass sie Euch auszahlen finde ich ehrlich gesagt auch ein wenig gewagt, schließlich wollt ihr das WW Sharing auch beenden.
Oder gebt den alten beim Kauf eines neuen in Zahlung und teilt die Ankaufsumme.
Meine Meinung.
Burkhard
Unterwegs mit Touran 1,9 TDI und Eifelland 560 TK MJ 2007 oder Brenderup Cargoliner