Hallo Sandra!
Da habt ihr ja noch Glück im Elend, dass ihr mit dem Brief und der Eintragung auf euch zumindest die Handlungsgewalt über das Fahrzeug habt.
Verkauft das Teil und gebt die Hälfte des Erlöses an die Sharingpartner.
Da nichts schriftlich geregelt ist, seid ihr ja Eigentümer des WW und hoffentlich auch Besitzer. Ihr könnt doch über den WW verfügen und ihn an einen neuen Besitzer herausgeben oder steht das gute Stück bei euren "Freunden"??
Auch mein Rat: Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende!
Und ab jetzt: Alles haarklein dokumentieren. Besonders wichtig ist dabei der Verkauf und der erzielte Erlös. Alles muß wasserdicht nachvollziehbar sein. Schwierig erscheint mir hier dann auch eine evtuelle Inzahlungnahme des alten WW durch einen Händler, da eure "Freunde" dann Vermischung und versteckte Rabatte usw. vermuten könnten.
Das Ganze ist eine sehr heikle Gradwanderung.
Gruß
Carsten