Volker Neuland schrieb:
>
>
> Ich habe den Touran 2,0 TDI bei einem Händler in Arzell bei
> Eiterfeld gekauft.
> Nun hatte ich es Ende August diesen Jahres gekauft
> Leider will der Händler in Arzell diesen Schaden nicht
> zahlen, da er das Teil ja nicht gebaut hat.
Du hast den Waagen vor 4 Monaten bei einem Händler gekauft, damit
muss er zwei Jahre Gewährleistung geben!
In Ausnahmen kann die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzt werden, mit Einverständnis beider Vertragspartner.
Nach 6 Monaten gilt Beweislastumkehr, dann musst Du nachweisendas, der
Fehler beim Kauf schon vorhanden war. Bis dahin wird angenommen das, das
Auto schon fehlerhaft war.
Alters- oder Fahrleistung bedingter Verschleiß, fällt meistens nicht
in die Gewährleistung, da dürfte de Sitzheizung nicht drunter fallen, nach
drei Jahren.
Würde den Händler mal darauf hinweisen.
Er hat vom Touran wohl nichts gebaut Meint er das er damit aus der
Pflicht ist? Geiles Argument!LOL
Ansonsten ganz schnell Rechtshilfe holen.
> Die Garantie für Gebrauchtwagen gibt solche Kosten nicht her,
>
Die Gebrauchtwagengarantie, mindert eher das Risiko des Händlers b.z.w.
gibt dem Käufer etwas mehr Sicherheit nach den 6 Monaten.
Ich würde beim Kauf vom Händler, nie die Gebrauchtwagengarantie alleine
zahlen.
Gruß Otti, der sich immer wieder wundert, mit welcher Frecheit es manche
Händler versuchen.
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BJ 06.04/MJ`05, Kombi-RPF-Filter.