Otti schrieb:
>
> Du hast den Waagen vor 4 Monaten bei einem Händler gekauft,
> damit
muss er zwei Jahre Gewährleistung geben!
> In Ausnahmen kann die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzt
> werden, mit Einverständnis beider Vertragspartner.
>
Gebrauchtwagengarantie beträgt in der Regel nur 1 Jahr.
Mir ist kein Händler bekannt, der bei Gebrauchten 2 Jahre gewährt.
LG
Karl-HEinz