84036, Touran W8 28.05.08 | Registrierungsdatum: 02.06.03 Beiträge: 11.892 |
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charly68
Die Prozentgrenze würde ich aber bei max. 1 bis 2 Prozent von der Gesamtbelegschaft welche in Deutschland beschäftigt ist, ansetzen. Sollte mehr Bedarf benötigt werden, dann muß dies beim "Arbeitsamt" beantragt und darf erst nach einer intensiven entsprechenden Prüfung nur für einen begrenzten Zeitraum von max. 6 Monaten genehmigt werden, sofern nicht entsprechende arbeitslose Arbeitskräfte für den Arbeitsmarkt als Festangestellte zur Verfügung stehen.
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Den Firmen gehört mal per Gesetz gezeigt, wer in Deutschland für die Kaufkraft verantwortlich zeichnet. Nämlich der Angestellte und nicht die Firma.
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