Davon kann auch ich ein Lied singen. Im April dieses Jahres ließen sich die beiden hinteren Türen nicht mehr öffnen, weder von außen noch von innen. Beide Schlösser mussten für teures Geld ausgetauscht werden. VW, denen ich den Sachverhalt in einem Brief detailliert schilderte, ließ mir telefonisch mitteilen, dass eine Kostenbeteiligung im Kulanzverfahren nicht möglich sei. Übrigens wurde vor einigen Jahren bereits das Schloss in der Fahrertür ausgetauscht, da es im Verdacht stand, der Grund für eine ständige Entladung der Batterie zu sein, so dass ich nun schon 3 (drei) neue Türschlösser habe. - Nun musste ich erneut tief in die Tasche greifen, da sich die beiden hinteren Türen wieder nicht öffnen ließen. Da dieses Mal nicht die Schlösser, sondern das Zentralsteuergerät als Ursache für das Problem ermittelt wurde, war dies somit kein Garantiefall, so dass ich bis jetzt auf den Kosten sitzen blieb. In den nächsten Tagen werde ich mich allerdings noch einmal schriftlich mit VW in Verbindung setzen. Nach den bisherigen Erfahrungen bin ich allerdings nicht übermäßig hoffnungsvoll.