hi
ich glaube der händler wehrt sich mit allen mitteln.meistens ist das so ermessens sache die der Richter entscheidet.Zumal kommt noch dabei, das ich bei weiteren reperaturen (im garantie fall) nicht immer eine auftragsbestätigung von der werkstatt bekommen habe.ich liege in der beweisspflicht. wenn du noch einen tipp für mich hättes, bin dich dir auch dankbar.
gruß
klaus