Hallo Michael,
ich habe meine Wandlung ohne Anwalt vollzogen... Die Aussagen, die ich im Thread getroffen habe, waren Aussagen meines Anwaltes...nur bezogen auf die Beweislastumkehr...steht zwar im Gesetz, aber, so wie ich ihn verstanden habe, kann man das vergessen...es stünde im Zweifel Aussage gegen Aussage :-((
Wie dem auch sei, ich habe den Satz tragen müssen... (2,300 EUR aufgrund ner Menge KM), dafür wird mir aber in den nächsten tagen ein nagelneues Auto auf den Hof gestellt. Ich vermute zwar, daß es bei dem (sehr großen) Händler aus dem Pool kommt, daher wird er sich daran sicher nicht die Ohren brechen. Aber er hat doch einiges an Mehrausstattung zu bieten... (ESP, AHK usw.) die das Leben noch angenehmer machen. Den Alten nimmt er zurück, wir haben ihn gemeinsam (ich habe mit auf den Schirm geschaut) bewertet, ein normaler Verkauf wäre auch nicht in Frage gekommen (Modellwechsel) der Verlust lag lt. Schwacke bei fast 50% (Händler EK 15,480 EUR, Wagenwert 28.500!!!) Du kannst Dir sicher vorstellen, wie mir die Augen tränten!
Der Meister, der mich betreut hat das Auto für eine Woche unter seine Fittiche genommen, um zu überprüfen, daß sämtliche TSI's und Verbesserungen eingeflossen sind...wenn nicht, werden sie noch vor Auslieferung vorgenommen. Danach kann ich das Auto probefahren, ob ich es so abnehmen werde...
Alles in allem ein gutes Geschäft denke ich, allerdings profitiert die Werkstatt davon, ich lasse 3-4 Inspektionen / Jahr und sämtliche Reparaturen dort machen.
Fazit: Wertverlust mußte ich (Gott sei Dank) nicht tragen, nur die "Benutzungspauschale", die mit 0,5% per 1.000 km berechnet wurde.
Einen Tipp "meines" Anwaltes habe ich noch: "Sorgen Sie dafür, daß der Händler den Eindruck eines Geschäftes erhält, dann ist vieles leichter!"
Einen Moment muß man darüber schon nachdenken...aber was habe ich von einer Gerichtsverhandlung, die nach einem weiteren 1/2 Jahr anhänging wird...dann muß ich den Wertverlust fast bezahlen, ärgere mich noch länger und habe auch nichts gewonnen...vor allem (wer bezahlt sein Auto nicht über die Bank) wenn dann die Bank noch die "Verlustzinsen" geltend machen möchte (Sie hat das Recht dazu, in den Vertrag schauen!!). Danach zu VW gehen? Dort gibt es sicher auch genügend Probleme...und wollen wir mal ehrlich sein: Das Auto wurde von mir auch aufgrund der Testsiege gekauft!
Auch wenn es sich nicht so anhören sollte: Das ist die letzte Chance für Ford, ich würde dafür sorgen, daß sie binnen einem, max. zwei Monaten nicht der Nachbesserung nachkämen (natürlich ohne zu manipulieren), in dem ich mir die Zeit nähme, ständig auf der Matte zu stehen! Eventuell in einem Zeitrahmen, der den Rücktritt vom Vertrag ermöglicht! Das weiß mein Autohaus...es ist die letzte und ich denke auch faire Chance.
Gruß
Stefan