Hallo Klaus!
Wie von Stephan erwähnt und auch aus vielen Beiträgen ersichtlich, ist der Gang über die Gerichte sehr mühselig und das Ergebnis nur schwer abschätzbar.
Wir haben ein Schreiben an Ford verfaßt, in dem wir die über die Mängel (Probleme mit dem Schlauch) und deren Häufigkeit berichtet und Ford zu einer Stellungnahme aufgefordert haben. Zurück kam ein fast schon pampiges Schreiben, mit dem eigentlich niemand was anfangen kann, weil viel da, aber nix drin steht...also nur blabla...
Dieses hab ich zusammen mit den Mängelnachweisen (also Berichte der über Ford georderten Pannendienste) an meinen Händler gefaxt, der bisher von den Mängeln nix wußte (die Durchsicht hab ich bei einem anderen Ford-Händler machen lassen, weil er näher am Wohnort liegt). Eigentlich hätte ich den Händler, bei dem ich gekauft habe, sofort über jeden Mangel informieren müssen, wenn ich auf dem Rechtsweg Erfolg haben will.
Allerdings zeigte sich dann wieder, daß es wahrscheinlich auch kulante Händler gibt. Er meinte, ohne daß ich es angesprochen haben, daß, falls der Schlauch nochmals abgeht, man sich über eine "Wandlung" (nach neuem Schuldrecht heißt das Rücktritt vom Kaufvertrag) einigen könnte. Wie das Ganze ablaufen würde, steht natürlich in den Sternen. Aber der Weg der gütlichen Einigung über den Händler, der ja bei einem Rücktritt nicht so viel ver macht, wenn er den Wertersatz abzieht, sollte auf jeden Fall angestrebt werden. Leider gibt es halt solche und solche Händler...
Micha