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Re: Neue Margenregelung (628 Klicks)

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MarkusR (Gast)  
07.08.03
Hallo Kaleu,

grundsätzlich ist für Dich völlig egal, wie Dein Händler mit VW abrechnet, es sei denn, daß irgendetwas anderes in Deinem Kaufvertrag steht, was ich mir nicht vorstellen kann.
Deshalb gilt, wie bei jedem Vertrag, der Preis der dort steht, allerdings mit einer Ausnahme:
Wenn zwischen Vertragsabschluß und Auslieferung mehr als 4 Monate liegen, kann der Verkäufer eine zwischenzeiltliche Anhebung des Listenpreises an den Kunden weitergeben. Diese ist aber zum Herbst hin nicht unbedingt zu erwarten und innerhalb von 4 Monaten solltest Du Dein Auto eigentlich erhalten.
Selbst wenn nicht, wäre das immer noch kein Problem: Sechs Wochen nach Überschreitung der unverbindlichen Lieferfrist kannst Du Deinen Händler in Verzug setzen und dann ist er Schadensersatzpflichtig, wozu dann auch ein inzwischen höherer Preis gehört.

Gruß Markus
ThemaAutorDatum/Zeit

Neue Margenregelung (1861 Klicks)

Kaleu07.08.03

Re: Neue Margenregelung (599 Klicks)

Günther07.08.03

Re: Neue Margenregelung (667 Klicks)

Kaleu07.08.03

Re: Neue Margenregelung (628 Klicks)

MarkusR07.08.03

Neue Margenregelung und Preisnachlass (1276 Klicks)

Werfi29.08.03



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