hardt schrieb:
>
> ... mit 2200 euro zuzahlung wegen meiner gefahrenen
> kilometer..
>
Bei einem
Rücktritt (§ 323 BGB neuer Fassung), vormals
Wandelung, ist es üblich 0,4 bis 0,67 % des Kaufpreises pro gefahrener 1.000 km als Nutzungsentschädigung zu berechnen.
Wie viele Kilometer hat Dein C4 auf dem Zähler....?