Hi, thommi6081!
Wohl immer noch in der Steinzeit, wa??
Hier der Wortlaut, den ich im ADAC-Web gefunden habe. Mag sein, daß EU4 u. D4 nix miteinander zu tun haben. EURO-Norm ist strenger als die D4-Norm, aber steuerrechtlich gleich!!
hier der Wortlaut:
Wenn laut ausländischen Fahrzeugpapieren die Abgasstandards Ihres neuen Fahrzeug in bestimmter Weise (z.B. Euro 3) eingestuft sind, kann es sein, dass es trotzdem bessere Werte (z.B. Euro 4) erfüllt und damit in Deutschland steuerbegünstigt wäre. Um die Steuerermäßigung zu erhalten, benötigen Sie aber eine Bescheinigung des Herstellers über das tatsächliche Abgasverhalten Ihres Fahrzeuges. Die Kfz-Zulassungsstelle könnte dann die Umschlüsselung in die Fahrzeugpapiere eintragen und das Finanzamt benachrichtigen.
Erfahrungsgemäß lehnen es viele Hersteller ab, reimportierten Fahrzeugen die bessere Einstufung zu bestätigen. Auf die Steuervergünstigung muss deshalb oft verzichtet werden. Wenn das Fahrzeug über einen deutschen Importeur gekauft wird, besteht aber die Möglichkeit, sich vertraglich eine bestimmte Einstufung garantieren zu lassen. Garantiert der Importeur z.B. Euro 4, erfüllt das Fahrzeug jedoch nur Euro 3 und wird eine Bescheinigung des Herstellers abgelehnt, könnte dann der steuerliche Differenzbetrag dem Importeur in Rechnung gestellt werden.
Papier ist geduldig......
Ich hoffe, daß dann für allemal geklärt ist.
Merke: Die EU ist nicht besser als der eigene Staat, außer daß man die "Obrigen" teuer durchfuttern muss.
Gruß Micha307