Wir betrachten die Darstellung, dass beim Nachrüsten des Tempomat die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt und damit eine Versicherung von der Zahlungspflicht befreit ist, als eines der hartnäckigsten Märchen in der Forengeschichte.
Jürgen R. schrieb ganz richtig:
> es gibt für jede Modellversion des 307 eine allgemeine
> Betriebserlaubnis in der alle möglichen Ausstattungen ( nicht
> nur die der deutschen Version)enthalten sind also auch der
> Tempomat.
Die ABE der Fahrzeuge "ab Werk" mit und ohne Tempomat unterscheidet sich überhaupt nicht...
> Aber auch wennn dies nicht so wäre,welche Versicherung prüft
> denn den Kaufvertrag auf die mitbestellten Extras nach einem
> Unfall?
Einzige bekannte Prüfstelle ist die zentrale Datenbank bei Peugeot. Dort kann nachgefragt werden, mit welchen Extras das Fahrzeug ab Werk ausgestattet war. Innerhalb des Fahrzeugs gibt es keine Kontrollinstanz.
> Diese Ausrede ist schon so alt wie die Tempomatnachrüstung,
> das einzige Problem ist, daß die Garantie für das Steuergerät
> erlöschen könnte.
Nicht mal das, vermute ich. Denn es gibt keinen Eingriff am Steuergerät. Der Tempomat wird auf einen im Fahrzeug vorhandenen Steckplatz gesteckt. Nicht mal der Hebel, sondern die in der Lenkradeinheit immer integrierte Elektronik (!) liefert dem Motorsteuergerät (ob über proprietäres Protokoll oder extra Leitungen oder als VAN-resp.-CAN-Datenbefehle auf dem Peugeot-Datenbus, entzieht sich meiner Kenntnis) lediglich Informationen über bestimmte Tastendrücke. Das Steuergerät wertet diese Informationen aus, wenn es dazu eingerichtet ist, oder auch nicht. Michael Breuer hat ja wie in meinem Fall unmittelbar nach dem Einstecken des Hebels die Tempomatfunktion gehabt. In seinem Falle war das Auto also vermutlich seit 2002 mit Tempomat unterwegs, nur hatte bisher niemand die entsprechenden Tasten zur Nutzung gedrückt ;-) ...
Bereits kleinste Ungereimtheiten mit evtl. erforderlichen Schaltern (wie z.B. dem zusätzlichen Bremslichtschalter) führen zur automatischen Deaktivierung des Tempomats - selbst erlebt, das ESP wird ebenso deaktiviert. Insofern ist dieser Eingriff auch nicht einmal wirklich sicherheitsrelevant. Gleichwohl würden sich Versicherungen drauf herausreden wollen, aber womit versuchen die das denn
nicht ...
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Als ich noch (Auto)Gas gab: