Schade, daß es passiert ist, schön, daß Euch nichts Schlimmeres geschehen ist.
Aus Erfahrung:
1. Sofort guten Anwalt.
2. Keinen Gutschter der Provinzial.
3. Frage, ob dies nicht ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.
4. Gutachter muß den Restwert ausdrücklich feststellen (holt Angebote im Internet ein, die dann verbindlich sind)
5. Wertminderung gibt es nur bei Neuwagen innerhalb eines Jahres, sonst praktisch nichts.
6. Dem Anwalt immer schön feste Trappmachen, sonst geht es meistens als Routine unter.
Vielleicht wirs dann doch ein Neuer mit schöner Farbe.
Alles Gute!
drgg