Sorry Leute aber wenn ich eure Postings so durchlese, sträuben sich mir alle Nackenhaare.
Klausi schrieb:
> Also ich musste Bremsen weil das zweite Auto vor mir nach links
> abbog,
Ich darf hier mal einen Kreuzungsbereich oder ähnliches annehmen.
Hier gilt ja schon aufgrund der Gegebenheiten eine erhöhte Achtsamskeitspflicht.
> mein Vordermann Bremste. Ich auch! Kurz nachdem ich Stand
> gabs einen heftigen Ruck und da wars passiert.
Wenn das sich wirklich so abgespielt hat, gibt es hier keine Schuldfrage, denn die ist eindeutig geklärt.
> Junges Mädel mit ihrem Twingo hinten rauf.
Tja, da hat die Dame zu Klausi´s leidwesen einfach nur gepennt.
Sie trägt damit die 100%ige Alleinschuld. Klausi hat ja nicht zum
Spass, sondern aus einer Notwendigkeit heraus gebremst.
Zur Schadensregulierung:
1. Dein Fahrzeug muss wieder in den Zustand vor dem Unfall zurückversetzt werden.
2. Das kann aufgrund der Kostenminderungspflicht durch Reparatur oder Austausch von beschädigten Teilen erfolgen. Hierbei ist die Verhältnismäßigkeit zu beachten.
3. Anspruch auf einen Leihwagen oder ein Mietfahrzug besteht ab sofort nach Schadenseintritt für die Dauer der Reparatur. Unerheblich ist, ob es ein Zweitfahrtzeug in der Familie gibt. Die Kosten sind vom Versicherer des Unfallverursachers zu übernehmen. Hierbei gilt es zu beachten dass das Leih- bzw. Mietfahrzeug eine Fahrzeugklasse niedriger zu wählen ist. Will man ein Gleich- oder Höherwertiges Fahrzeug, müssen die Differenzkosten selbstgetragen werden.
4. Dieser Schaden ist NICHT Meldepflichtig, wenn es sich nur auf nicht tragende, geschraubte Karosserieteile handelt(Kotflügel, Türen, Klappen, Stoßfänger) und der Schaden unter 1000 Euro bleibt.
Sobald Fahrwerks- oder Achsaufhängung oder Rohkarosserieteile beschädigt wurden, ist der Schaden unabhängig von der Schadenshöhe Meldepflichtig.
5. Der merkantile Minderwert bzw. die Wertminderung wird vom Gutachter berechnet. Dieser sollte ab einer Schadenshöhe von über 1000 Euro auf jeden Fall hinzugezogen werden. Alleine schon, um den Schaden für einen etwaigen Wiederverkauf dokumentieren zu können.
6. Abgerechnet werden kann der Schaden auf verschiedene Arten.
6.1. Die Reparaturabtretung an die Werkstatt. Dabei wird in der Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschrieben, und man hat nichts mehr mit der Sache zu tun. Das ist die einfachste Lösung.
6.2. Schadensabrechnung nach Gutachten.
Dabei bekommt man den Schadensbetrag + Nutzungsausfall für das Fahrzeug abzüglich der MwsT. ausbezahlt und kann den Schaden selbst reparieren, den Schaden in einer günstigeren Werkstatt reparieren lassen (gemeint ist hier z.b eine günstige Schrauberbude) oder aber auch den Schaden gar nicht reparieren und das Geld in die Tasche stecken.
7. Anwalt, ja oder Nein.
Sollte es auch nur die geringsten Probleme bei der Abwicklung geben, ab zum Anwalt. Notfalls erst einmal eine Rechtsberatung einholen. Kostet ca. 50-80 Euro. Da dein Versicherungsmensch ja schon so ne blöde Bemerkung abgelassen hat, würde ich ihn nochmal genau fragen, wie es denn nun mit einem Leihwagen oder Nutzungsaufallentschädigung aussieht. Und ihm stecken, das Du auch über einen Rechtsanwalt nachdenken würdest. Soviel zu "wir wollen keine unnötigen Kosten verursachen!"
Zu guter letzt: Die Versicherung muss den Schaden innerhalb von 4 Wochen ab Schadensmeldung reguliert haben.
Ich hoffe, Dir ein wenig geholfen zu haben.
Gruß
Markus aus dem Oberbergischen
VAG-COM