TourVan schrieb:
>
>
> Tja, da hat die Dame zu Klausi´s leidwesen einfach nur gepennt.
> Sie trägt damit die 100%ige Alleinschuld. Klausi hat ja nicht
> zum
> Spass, sondern aus einer Notwendigkeit heraus gebremst.
Nichts anderes meinten wir!
>
> Zur Schadensregulierung:
>
> 1. Dein Fahrzeug muss wieder in den Zustand vor dem Unfall
> zurückversetzt werden.
>
> 2. Das kann aufgrund der Kostenminderungspflicht durch
> Reparatur oder Austausch von beschädigten Teilen erfolgen.
> Hierbei ist die Verhältnismäßigkeit zu beachten.
>
> 3. Anspruch auf einen Leihwagen oder ein Mietfahrzug besteht
> ab sofort nach Schadenseintritt für die Dauer der Reparatur.
> Unerheblich ist, ob es ein Zweitfahrtzeug in der Familie
> gibt. Die Kosten sind vom Versicherer des Unfallverursachers
> zu übernehmen. Hierbei gilt es zu beachten dass das Leih-
> bzw. Mietfahrzeug eine Fahrzeugklasse niedriger zu wählen
> ist. Will man ein Gleich- oder Höherwertiges Fahrzeug, müssen
> die Differenzkosten selbstgetragen werden.
>
> 4. Dieser Schaden ist NICHT Meldepflichtig, wenn es sich nur
> auf nicht tragende, geschraubte Karosserieteile
> handelt(Kotflügel, Türen, Klappen, Stoßfänger) und der
> Schaden unter 1000 Euro bleibt.
> Sobald Fahrwerks- oder Achsaufhängung oder Rohkarosserieteile
> beschädigt wurden, ist der Schaden unabhängig von der
> Schadenshöhe Meldepflichtig.
>
> 5. Der merkantile Minderwert bzw. die Wertminderung wird vom
> Gutachter berechnet. Dieser sollte ab einer Schadenshöhe von
> über 1000 Euro auf jeden Fall hinzugezogen werden. Alleine
> schon, um den Schaden für einen etwaigen Wiederverkauf
> dokumentieren zu können.
>
> 6. Abgerechnet werden kann der Schaden auf verschiedene Arten.
> 6.1. Die Reparaturabtretung an die Werkstatt. Dabei wird in
> der Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschrieben, und
> man hat nichts mehr mit der Sache zu tun. Das ist die
> einfachste Lösung.
>
> 6.2. Schadensabrechnung nach Gutachten.
> Dabei bekommt man den Schadensbetrag + Nutzungsausfall für
> das Fahrzeug abzüglich der MwsT. ausbezahlt und kann den
> Schaden selbst reparieren, den Schaden in einer günstigeren
> Werkstatt reparieren lassen (gemeint ist hier z.b eine
> günstige Schrauberbude) oder aber auch den Schaden gar nicht
> reparieren und das Geld in die Tasche stecken.
>
> 7. Anwalt, ja oder Nein.
> Sollte es auch nur die geringsten Probleme bei der Abwicklung
> geben, ab zum Anwalt. Notfalls erst einmal eine
> Rechtsberatung einholen. Kostet ca. 50-80 Euro. Da dein
> Versicherungsmensch ja schon so ne blöde Bemerkung abgelassen
> hat, würde ich ihn nochmal genau fragen, wie es denn nun mit
> einem Leihwagen oder Nutzungsaufallentschädigung aussieht.
> Und ihm stecken, das Du auch über einen Rechtsanwalt
> nachdenken würdest. Soviel zu "wir wollen keine unnötigen
> Kosten verursachen!"
>
Auch das menten wir so, nur hat die Versicherung ja nicht mit offenen Karten gespielt, da sie keine Leihwagen zur Verfügung stellen wollten, WErtminderung evtl/nicht?
Deswegen der Folgeschluss, notfalls RA zu nehmen.
Da hast du mich dann falsch interpretiert, wenn ich es auch nciht in 7 Punkte so übersichtlich gemacht habe.
:-)U :-)U
LG
OPA60
"Strebe niemals nach den Dingen, die auch Dümmeren gelingen!"
"Das Menschen Leben gleicht der Brille, man macht viel durch." Heinz Erhardt