popeye schrieb:
>
> Beide Fahrzeuge verwirklichen die Betriebsgefahr, somit
> könnte 90-10 rauskommen.
>
Auf die Betriebsgefahr berufen sich in den letzten Jahren immer mehr Richter. Auch wenn man sich 100% im Recht fühlt, kann es im Urteilsspruch/Vergleich auf eine 10-30%-ige Mitschuld hinauslaufen. Einfach nur aus der Tatsache heraus, dass man halt mit einem Auto grundsätzlich eine Gefahr darstellt.
Ist mir selber schon so passiert....
> Gilt auch bei geparkten Fahrzeugen.
>
> Daher ist Rechtsbeistand meist unvermeidlich ;-)
>
Empfehle ich dringend. Falls ADAC-Mitglied vielleicht vorab eine kostenlose Rechtsberatung beim Club-Syndikus. Dann mit Verkehrsrechtsschutz im Rücken die Sache vom Fachanwalt regeln lassen.
Ohne Rechtsschutz (ob Verkehr oder Privat) sollte man sich eh nicht mehr außer Haus trauen.