Leute,
rein rechtlich müsst Ihr zwei Sachen bedenken: Verschuldungshaftung und Gefährdungshaftung.
Kürzer Auszug:
Verschuldungshaftung..... es haftet derjenige,welcher Schuld hat....
Gefährdungshaftung.... es haftet wer die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs verwirklicht....
Beide Fahrzeuge verwirklichen die Betriebsgefahr, somit könnte 90-10 rauskommen.
Gild auch bei geparkten Fahrzeugen.
Daher ist Rechtsbeistand meist unvermeidlich ;-)
Alle Fahrlehrer kommen in den Himmel. Warum? Sie hatten bereits die Hölle auf Erden.