Hi friends,
habe nun die Antwort aus WOB erhalten. Die "wohlwollende" Prüfung hat ergeben, dass es sich bei den Roststellen um die Kennzeichenbeleutung an der
Heckklappe nicht um einen Rost-, sondern um einen Lackmangel handelt. Und für diesen sei die Garantie 2009 ( 3 Jahre nach EZ ) längst verstrichen.
Aufgrund der Betriebszeit des FZ sei daher ein weiteres Entgegenkommen im Rahmen der Kulanz nicht möglich.
Folglich bleibt es - leider - bei dem 50% Kulanzangebot.