Manfred Riese - SysAdmin schrieb: > > vermutlich keine Schäden entstehen. Allerdings dürfte der > TÜV, wenn er das zu Gesicht bekommt und prüft, seinem Segen > verweigern.
Moin,
mag sein - aber er wird es nicht zu Gesicht bekommen, da die Überprüfung der elektrischen Anlage des Wohnwagens kein Bestandteil der gesetzlich vorgeschriebenen HU ist. Hier ist der Halter in der eigenen Verantwortung.