Hallo Cynthia,
sollte an Deinen Aussagen ein Fünkchen Wahrheit sein, warum lässt Du Dich nicht rechtsanwaltlich beraten und leitest die entsprechenden Schritte ein?
Jeder normale Haushalt hat für solche Fälle eine Rechtschutzversicherung.
Und anders herum sollten Deine Aussagen hier nicht zutrefffen, kann Dich Dein Autohändler ganz schön an den Wickel nehmen. Und zwar wegen Rufschädigung, Schadensersatz wegen Umsatzverluste (diese müssen nachweisbar sein). Ein guter Anwalt eines Autohauses findet dann da garantiert noch mehr, mit dem er Dir ans Bein pinkeln kann.
Durch eine Schlammschlacht in den einschlägigen Foren erreichst Du für Dich selber gar nichts. Der Schuß geht für Dich, wie in vorhigem Abschnitt beschrieben, mit aller Wahrscheinlichkeit nach hinten los und kann dann
sehr sehr teuer für Dich werden. Dann ist nicht mal die Rechtschutzversicherung verpflichtet Dir ne Deckung zu erteilen bzw. kann die gesamten Kosten sich von Dir wieder holen, da diese Geschichte geradewegs von Dir herausgefordert wurde. Ich denke sowas würde sicherlich Deinen zur Verfügung stehenden finanziellen Rahmen sprengen.
Jede Versicherung erwartet im Schadensfalle von Ihren Kunden Schadensbegrenzung.
Du kannst ja auch erstmal - wie schon vom Authändler angeboten - mit ihm ein persönliches Gespräch führen und von Deiner Seite als Zeugen einen Anwalt mit nehmen.
Es gibt viele Möglichkeiten, wie man die Sache ohne Schlammschlacht klären und auch lösen kann.
Überlege Dir also gut wie Du Deinen Weg weiter gehen möchtest. In der jetzigen Form ist es garantiert der falsche Weg, obwohl ich Deinen Frust - sofern alles zutreffen sollte - verstehen kann.
Gruß
Karl-Heinz