Subjektiv lässt man sich dazu verleiten, es so zu machen, wie Berni es sagt. Objektiv verhält es sich etwas anders.
Zunächts solltest Du Dich von einem Fach(!!!)-Anwalt beraten lassen. Er wird den weiteren Verlauf festlegen. Der entscheidet, ob zunächts überhaupt die Vorraussetzung für einen Rücktritt gegeben sind. Das wäre z.B. der Fall, wenn der Händler die weitere Nacherfüllung verweigert oder den Mangel nicht beheben kann oder den Mangel nach einer Frist nicht behoben hat oder schon 2 Nacherfüllungen erfolglos verlaufen sind (muß alles nachweisbar sein).
Es muß aber auch der Mangel nachweisbar sein. Hier ist es jedoch ein Fehler, sofort zum Gutachter zu laufen! Auf den Kosten wirst Du sitzenbleiben. Du wirst auch feststellen, dass ein Gutachter nicht gewillt ist, Dir auf diesem Weg ein Gutachten auszustellen. Das macht er, um Dich vor Schaden zu schützen. Denn die gesamte Vorgehensweise wäre falsch.
Ein Gutachten wird vom Richter im Rahmen des Verfahrens angeordnet!!! Der Verlauf ist so: Du erklärst den Rücktritt, wenn dies abgelehnt wird, schreibt nochmal der Anwalt den Vertragshändler an. Wird der Rücktritt weiterhin abgelehnt, dann wird Klage eingereicht. Der Richter beauftragt ein Gutachten!!! Wird dann der Mangel bestätigt und es kann nachgewiesen werden, dass Du den Rücktritt erklären darfst (wenn obige Bedingungen erfüllt sind), dann bekommst Du Recht und die Kosten trägt der Gegner. Machst Du im Vorfeld auf eigene Faust ein Gutachten, dann wirst Du in der Regel auch die Kosten tragen.
Übrigens, kommt es nicht zum Rechtstreit vor Gericht, weil der Verkäufer den Rücktritt nun anerkennt, dann bezahlst DU sowieso die Kosten für Deinen Anwalt und das Gutachten.
Mit den Anwaltskosten ist es sowieso immer so eine Sache --> es muss immer erst eine Situation vorliegen, die es notwendig macht, dass ein Anwalt eingeschaltet wird.
Daher wiederhole ich mich: eine Rechtsberatung beim Anwalt nehmen, der wird, wenn die Vorraussetzung da ist, Dir sagen, dass Du schriftlich zurücktreten sollts und wie das Schreiben auszusehen hat. Wenn dieser Rücktritt vom Autohaus abgelehnt wird, dann Mandat erteilen und alles weitere regelt Dein Anwalt.
Ich mache im übrigen gerade die ganze Sache durch. Citroen will es ja nicht anders. Unsere Anwälte sind so verblieben, dass wenn der Mangel im Vorfeld dargestellt werden kann, der Rücktritt sofort ohne wenn und aber anerkannt wird, da für Citroen ein Streit vor Gericht keine Chance hat (wenn eben der Mangel vorhanden ist).