Hallo Kate,
gut erklärt, gründlicher geht es nicht. :-)+
Bin bei meinen Ratschlägen davon ausgegangen, dass sich alles was bisher vorgefallen ist, auch hieb- und stichfest beweisen lässt, also auch die Aussage des Citroen-Händlers, der Wagen sei jetzt in einwandfreiem Zustand. Das müsste eigentlich reichen, um eine gutachterliche Untersuchung zu rechtfertigen und ggf. dem Händler aufgrund seiner Falschbehauptung die Kosten aufzuerlegen.
Bloß - wer hat schon jedesmal einen zuverlässigen Zeugen dabei, wenn der Händler Gewährleistungsansprüche ablehnt?
Und wer ist schon in der Lage, penibel genau alle Feinheiten und Spitzfindigkeiten zu beachten?
Deine Vorgehensweise ist auf jeden Fall die sicherste, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat und sicher gehen will, dass man keine Kosten zu tragen hat.
Allerdings braucht man dazu auch die besten Nerven, denn dieses schrittweise Vorgehen kann auf die Dauer ganz schön zermürbend sein, und womöglich darauf hinauslaufen, dass man entnerft das Handtuch wirft, obwohl man im Recht ist.
Da lobe ich mir dann doch meine Rechtsschutzversicherung, mit der man notfalls ohne Kostenrisiko etwas dynamischer vorpreschen und den Gegner mit Anlauf in den Hintern treten kann ;-)
Allein schon dieses Sicherheitsgefühl hat mir ermöglicht, meine Gewährleistungsansprüche beim Berlingo friedfertig und ohne Anwälte durchzusetzen.
Gruß
Berni