Hallo,
nachdem ihr euch hier schön gegenseitig heiss gemacht habt: in meinen Originaltext ging es um etwas ganz anderes.
Und zum Thema Wandlung: ohne Goodwill vom Hersteller wird eine laaange Aktion daraus. Da kann der Anwalt sagen, was er will. Es muss alles bewiesen werden, dazu muss es sich dann noch um einen erheblichen oder viele kleine Mängel handeln. Mit einem "Leistungsloch" ist da nicht viel zu machen. Erreicht das Fahrzeug seine angegebene Höchstgeschwindigkeit? Verbraucht es ungefähr das, was angegeben war? Diese Fakten sind dem Richter dann wichtig....
Und sorry, bei all eurer Juristerei komme ich mir vor wie in Amerika "Mein Cupholder in Auto ist zu klein" - gut, verklagen wir den Hersteller.
Man muss auch mal mit den Füssen auf dem Boden bleiben, wir reden hier über einen preiswerten Kleinwagen. Ich habe den Vergleich zu einer Premiummarke und kann euch nur sagen, wenn man sich die Details am C3 anschaut, und das mit einem "richtigen" Auto vergleicht, merkt man in jedem Bauteil, dass das preiswert konstruiert wurde. Was ja nicht schlimm ist..
Jedoch sind doch da problemchen vorprogrammiert.
Wenn ich im C3 eine Abdeckung abmache (z.B. als ich das Telefon eingebaut habe), sieht mans noch mehr... hier liegt ein Kabel, da eins, ach ja, da passt auch noch eins hin. In unserem "grossen" Auto kann man an die Kabelverlegung ein Lineal anlegen, alles ist mit Haltern/Bindern gesichert... Irgendwo muss Citroen ja auch den Preis herkriegen...
Gruß
Thorsten