Hallo,
Das mit der Rechtschutzversicherung ist kein Problem, die habe ich!
Blos kommt es mir so vor, als wenn mein Anwalt nicht so wirklich davon überzeugt ist, dass die Mängel die ich anführe auch ausreichend sein werden.
Das Vibrieren in der Schaltkulisse hält er für völlig nebensächlich, so was würde keinen Rücktrittsgrund darstellen.
Ich bin aber der Meinung, man sollte alles, jede Kleinigkeit mit aufnehmen in die Anklageschrift. Und nicht nur das Leistungsdefiziet.
Wie groß bzw. schlimm muss den ein Mangel sein, dass man das Recht hat vom Kaufvertrag zurück zu treten?
Wann ist die Verhältnismäßigkeit gegeben? Und was hat es mit dieser Zumutbarkeits Geschichte auf sich?
Vielen Dank schon mal!
Jasmin