Ja so, wie Zylo das beschreibt ist es richtig und nicht anders, außerdem noch meine schon beschriebene Methode verwenden, um den tatsächlichen Wert festzustellen und wie gesagt die anderen Kosten mit in Rg. stellen, denn die Fallen ja auch an, ohne euer Verschulden.
Es wird nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird und Laufereien und Telefonate hAt man natürlich, kann man aber auch als Pauschalsumme im Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen in Zusammenhang der außergew. Ausgaben.
LG
OPA60
"Strebe niemals nach den Dingen, die auch Dümmeren gelingen!"
"Das Menschen Leben gleicht der Brille, man macht viel durch." Heinz Erhardt