ZYLORIC schrieb:
>
> MIRKO schrieb:
> >
> > Laufereien und Telefonate hAt man natürlich, kann man aber
> > auch als Pauschalsumme im Lohnsteuerjahresausgleich geltend
> > machen in Zusammenhang der außergew. Ausgaben.
> >
>
> Mirko, wenn Du Dich da mal nicht irrst.
> Sie ist unschuldig an dem Unfall, wird also alles (was immer
> man unter "alles" subsummieren mag) ersetzt bekommen.
>
> Also hat sie keine Ausgaben. Somit kann sie auch nichts
> absetzen.
>
> Umgekehrt bei einem selbst verschuldeten Unfall auf dem Weg
> zur oder von der Arbeit kann man die Instandsetzungskosten
> von der Steuer als Werbungskosten absetzen. Natürlich bekommt
> man dann nur den Lohnsteueranteil der Kosten heraus. Nicht
> den vollen Betrag.
Bist du dir da 100% sicher, also jetzt verunsicherst du mich, aber normal können entstandene Kosten (Telefon, Schreibmaterial, etc.), auch bei einem unverschuldetem Unfall, wenn sie nicht voll durch die gegnerische versicherung bezahlt wurden. Und ich ging ja auch noch davon aus, dass sie unter Marktwert bekommt. somit also benachteiligt wird.
LG
OPA60
"Strebe niemals nach den Dingen, die auch Dümmeren gelingen!"
"Das Menschen Leben gleicht der Brille, man macht viel durch." Heinz Erhardt