MIRKO schrieb:
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> >
> Nee, überlege vorher, bei welcher Versicherung du den Wagen
> versichern möchtest, dann holst du dir das Kennzeichen für
> die 5 Tage-Gültigkeit, das wird dann schon angerechnet auf
> die Fahrzeugvers. also voll verrechnet, somit kostet es nichts.
so stimmt das nicht! das kurzzulassungskennzeichen bekommt man entweder bei der straßenverkehrsbehörde oder beim schilderpräge-fritzen. auf jeden fall muß für das kennzeichenblech gezahlt werden. und, so meine ich, auch die spezielle versicherung für die kurzzulassung!
Gruß Uwe, genannt fisheye