MIRKO schrieb:
>
> Laufereien und Telefonate hAt man natürlich, kann man aber
> auch als Pauschalsumme im Lohnsteuerjahresausgleich geltend
> machen in Zusammenhang der außergew. Ausgaben.
>
Mirko, wenn Du Dich da mal nicht irrst.
Sie ist unschuldig an dem Unfall, wird also alles (was immer man unter "alles" subsummieren mag) ersetzt bekommen.
Also hat sie keine Ausgaben. Somit kann sie auch nichts absetzen.
Umgekehrt bei einem selbst verschuldeten Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit kann man die Instandsetzungskosten von der Steuer als Werbungskosten absetzen. Natürlich bekommt man dann nur den Lohnsteueranteil der Kosten heraus. Nicht den vollen Betrag.