MIRKO schrieb:
>
> Bist du dir da 100% sicher, also jetzt verunsicherst du mich,
> aber normal können entstandene Kosten (Telefon,
> Schreibmaterial, etc.), auch bei einem unverschuldetem
> Unfall, wenn sie nicht voll durch die gegnerische
> versicherung bezahlt wurden. Und ich ging ja auch noch davon
> aus, dass sie unter Marktwert bekommt. somit also
> benachteiligt wird.
>
Na, dann sind wir doch einer Meinung...
ZYLORIC schrieb:
> Sie ist unschuldig an dem Unfall, wird also alles (was immer
> man unter "alles" subsummieren mag) ersetzt bekommen.
>
> Also hat sie keine Ausgaben. Somit kann sie auch nichts
> absetzen.
>
Wenn sie Ausgaben hat, kann sie sie absetzen (allerdings auch nur, wenn sie
im Zusammenhang mit ihrer Arbeit, also z.B. Arbeitsweg, stehen = Werbungskosten).
Da sie aber von uns so gut beraten wurde und darüber hinaus bestimmt auch einen Anwalt einschalten wird, bekommt sie alle Kosten ersetzt. :-D
Dann kann und braucht sie nichts mehr absetzen.... ;-)