Wenn der Schaden vom Gutachter höher geschätzt wird als der Zeitwert, dann ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden und Du bekommst den Zeitwert abzüglich SB von der Versicherung ausbezahlt
Wenn der Schaden unter dem Zeitwert liegt zahlt die Versicherung die Reparatur abzüglich der Selbstbeteiligung bei der VK.
Vorraussetzung für beide Fälle ist, daß kein grob fahrlässiges Verschulden vorliegt bzw. von der Versicherung nachgewiesen werden kann.
Evtl. springt im Zusammenhang mit dem Sturm auch die Teilkasko ein.
Gruß
Karl-Heinz