Ich finde das eine Frechheit von VW bzw. dem Händler!
Zum Beispiel: Ich habe meinen Wagen am 4.4.03 gebraucht gekauft, er hat einen Stempel vom Händler, der ihn am 14.03.03 erstzugelassen hat.
Wie, um Herrgottswillen, soll ich denn wissen, wann der Händler den Wagen vor Erztzulassung bekommen hat, da dieses Datum dann wohl ausschlaggebend für die Garantie ist?
Verkehrte Welt!!!!
Ich würde diese Sache VW melden und höfflich um eine Kulanzanwendung bitten ... höfflich! ;-)
Wenn das nicht hilft, schreiben... und die Kupplungsrechnung nur unter Vorbehalt zahlen....!!!!
Gruss Olaf
1.6 TDI Comfortline BMT
CAYC, Touran-Fahrer ab 04/03, Gründungsmitglied und Vorstand des
TOURAN-Clubs; Mitglied im Langzeittest e.V.