VW hat da eine etwas eigenwillige Interpretation, nach meinem Verständniss.
Als Kunde, beginnt die Frist bei der Übergabe, ab dem Zeitpunkt ist die Ware nutzbar.
Bei Fernsehern, Stereoanlagen, PCs u.s.w. wird es, üblicerweise, so gehandhabt!
Auch die Aussage, " VW gibt keine Reparatur-Freigabe", wäre mir recht egal!
Ich habe die Karre bei einem Händler gekauft, und nur der hat die "Pappnase" auf.
Welche Probleme der Händler mit dem Hersteller hat, kann dem Käufer eigentlich egal sein, der Vertragspartner ist der Händler!
Mir ist klar, das der Händler "gearscht" ist, wenn er solch einen hartnäckigen Kunden hat (vieleicht ist ja auch VW der Dumme).
Fazit: "Ohne ordentliche Recxhtschutzversicherung, bist Du der Dumme."
Gruß Otti
DSG, in blau getaucht, im Sommer kühl, immer Winter warm. Mit neuer MAL, W8, Chromringe und RDK. Ohne Tränenwischen! NSW als TFL, BL
BJ 06.04/MJ`05, Kombi-RPF-Filter.