Da alle kleinen Änderungen "gleitend" in die Produktion einfliessen (sogar verstellbare MAL, abklappbare Lehne des Beifahrersitzes etc!!) kannst Du innerhalb einem Zeitraum von 5 Monaten diese gar nicht "feststellen" resp. das Änderungsdatum gar nicht fixieren! Ich würde sogar vermuten, dass z.B. eine "nicht abklappbare Lehne" kaum als nennenswerter Mangel vor Gericht gelten würde. Ausgenommen vielleicht, Du müsstest profimässig Leitern transportieren :-D
Selbst zwei Fahrzeuge ab Werk können bei Auslieferung also leicht unterschiedlich sein, ohne dass Du eine Beanstandungsmöglichkeit hast. Ausser es handelt sich um explizit erwähnte, und als Kaufentscheidend definierte wichtige Änderungen, die im Kaufvertrag speziell erwähnt wurden. Oder sonstwie speziell zugesichert wurden.
Meine Meinung: Wie "Minotaurus" schrieb, lass die Sache auf sich beruhen.
Gruss: Peter